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Lösung
Rechtsstreitigkeiten um Domainnamen können schnell sehr teuer werden. Deshalb sollte eine Domain, die Sie registrieren möchten, keine Rechte Dritter verletzen.
Tabu sind alleinstehende Gebiets- oder Herkunftsbezeichnungen. Dazu zählen Stadtbezirke, Städtenamen, Landkreise, Namen von Bundesländern oder gar Ländern. Auch nicht per Gesetz geschützte Bezeichnungen können in Domainnamen Schwierigkeiten verursachen. Denn wenn Sie Waren oder Dienstleistungen unter einer regionalen Bezeichnung anbieten wie "mittelgebirge.de", müssen die Waren und Leistungen auch aus der Region kommen. Kombinationen zwischen Regionen und anderen Begriffen sind oft unproblematisch, sofern sie nicht den unrichtigen Eindruck erwecken können, eine Ware oder Leistung stamme aus einer bestimmten Region, aus der sie nicht kommt. Zum Beispiel wäre hotel-oberbayern.de unproblematisch, wenn das Hotel dort auch steht. Hotel-augsburg.de hingegen dürfte man nicht verwenden, wenn das Hotel in einer Kleinstadt nähe Augsburg steht.
Tabu sind auch Personennamen neben dem eigenen. Falls Sie für Ihr Schlager-Idol eine private Fanseite betreiben möchten, sollten Sie vorsorglich die Zustimmung Ihres Idols einholen. Ganz sicher sollten Sie niemals Vor- und Zunamen anderer Personen als Domainname verwenden. Ihren eigenen Namen können Sie selbstverständlich registrieren - falls der überhaupt noch frei ist.
Ähnliches gilt für geschützte Marken (vormals "eingetragene Warenzeichen"). Vermeiden Sie Domainnamen, die eine geschützte Marke enthalten oder einer Marke ähnlich sind. Abweichungen von einem Buchstaben werden in der Regel von Gerichten als verwechselungsfähig mit der geschützten Marke eingeschätzt. Auch Klang-Ähnlichkeiten bei vollkommen unterschiedlicher Schreibweise können zu einem teuren Gerichtsprozess und dem Verlust der Domain führen. Außerdem werden Sie unter Umständen Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Markeninhaber.
Schließlich sollten Sie auch keine Domains registrieren, die bekannten Werken ähnlich sind, z.B. Namen von Zeitungen oder Zeitschriften, Büchern, Fernsehshows, Spielfilme. Das gilt natürlich nicht nur für häufig verwendeten Domain-Endungen wie .com, .net, .org, sondern auch für seltenere wie .tv, .art usw.
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